Häufig gestelle Fragen 

  • Wir empfehlen das Kontaktformular auf unserer Website auszufüllen, damit wir uns mit Ihrem Anliegen befassen und Sie anschließend konkret dazu kontaktieren können. Zu Stoßzeiten kann unsere telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein, deshalb bitten wir um Verständnis wenn Sie zeitweise am Telefon längere Wartezeiten haben.

  • Sobald ihr Produkt bei uns eintrifft kontaktieren wir Sie. In der Regel ist mit einer Lieferzeit von 5-8 Werktagen zu rechnen. Bei Maßanfertigungen (Strümpfe) oder speziellen Einlagen kann allein die Produktionszeit bis zu 8 Werktage dauern. In jedem Fall werden Sie über das Eintreffen Ihres Produkts informiert.

  • Standard Reha-Produkte wie diese oder Haltegriffe, Bad & WC-Hilfen und Alltagshilfen wie Greifzangen liegen immer auf Lager in unserer Zentrale in Pohlheim und können gegen Rezept oder Privatzahlung sofort mitgenommen werden.

    Sie können diese Hilfsmittel auch direkt in unseren Filialen abholen, jedoch sind diese nicht immer sofort verfügbar.

  • Zunächst gilt es die Kostenübernahme mit Ihrem Kostenträger zu klären. Wenn die Übernahme der Kosten für Ihre Versorgung mit Ihrer Krankenkasse geklärt ist, kontaktieren wir Sie telefonisch um einen Termin für die Lieferung zu vereinbaren. In der Regel dauert es bis zu 7 Tage bis wir Ihnen das Hilfsmittel liefern können. Einige Hilfsmittel wie Rollatoren, Rollstühle und Duschhocker können Sie auch direkt in der Filiale oder unserem Zentrallager in Pohlheim selbst abholen.

    Aufgrund von Lieferengpässen kann die Lieferung in manchen Fällen mehrere Wochen betragen.

  • In der Regel versprechen wir die Lieferung von Standard-Hilfsmitteln wie Pflegebetten, Rollstühlen, WC/Bad-Hilfen innerhalb von 7 Werktagen. Sobald von Ihrer Krankenkasse die Genehmigung erteilt wurde, das Hilfsmittel verfügbar und Personal zur Auslieferung verfügbar sind, nehmen wir telefonisch mit Ihnen Kontakt auf um einen Liefertermin zu vereinbaren.

    Es kann durch akute Personalengpässe in der Verwaltung und im Außendienst sowie der Bereitstellung zu Verzögerungen bei der Lieferung kommen. In manchen Fällen müssen zusätzliche Informationen und Dokumentationen an die Kasse vor einer Genehmigung übermittelt werden.

  • Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail . Es kann einige Tage dauern, bis wir einen geeigneten Termin für die Rückholung anbieten können.

    Sie können Hilfsmittel wie Badewannenlifte, Rollatoren und Toilettenstühle auch persönlich in unserer Zentrale in Pohlheim abgeben.

  • Bei der Klinik-Entlassung steht die schnelle Versorgung an erster Stelle. Wenn Sie von Frohn versorgt werden möchten teilen Sie dies bitte dem Klinik-Personal mit, damit diese uns vorab ihre Verordnungen zukommen lassen können und wir die Zustellung Ihrer Hilfsmittel umgehend organisieren können.

  • Die Sanitätshäuser sind als Teil der Grundversorgung keinen Öffnungsbeschränkungen unterlegen. Wir haben zu unseren üblichen Öffnungszeiten geöffnet.Bei uns benötigen Sie KEINEN Negativtest und KEINEN Termin. Ihr Impfstatus muss NICHT abgefragt werden.
    Bitte tragen Sie zum Betreten der Ladengeschäfte eine medizinische oder FFP2 Maske. Zum Schutz unserer Belegschaft und Kundschaft bitten wir Sie bei Erkältungssymptomen den Besuch zu verschieben.

  • Unser Anspruch ist es uns für jede Versorgung Zeit zu nehmen, um eine gute Dienstleistung zu gewährleisten und Ihnen für alle Rückfragen jederzeit zur Verfügung zu stehen.

    Für die Datenerfassung, Beratung und den Kassenvorgang liegt die Bearbeitungszeit bei durchschnittlich 15 Minuten.

    In unserer Gießener Filiale können zu Stoßzeiten unter Umständen bis zu 15 Minuten Wartezeit dazu kommen.

  • Im Rahmen der Versorgung mit Kompressionsstrümpfen und orthopädischen EInlagen anhand einer ärztlichen Verordnung ist die Abgabe im Sanitätshaus durch geschultes Personal PFLICHT!

    Bei orthopädischen Hilfsmitteln muss eine vor Ort Kontrolle durch geschultes Fachpersonal auf Funktionalität und Passgenauigkeit durchgeführt werden. Es ist dringend davon abzuraten Hilfsmittel Online zu bestellen und damit in Eigenregie eine medizinische Therapie durchzuführen.

  • Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind fällt ab dem 18. Lebensjahr für jedes Hilfsmittel eine Eigenbeteiligung an, die sogenannte gesetzliche Zuzahlung.

    Diese beträgt 10% des Abgabepreises, den die Krankenkasse dem Leistungserbringer vergütet und beträgt mindestens 5€ und maximal 10€ .

    Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung kann bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass die Eigenbeteiligung des Versicherten innerhalb eines Kalenderjahres 2% der Bruttoeinahmen übersteigt.

    Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

  • Bei der Versorgung mit Reha-Hilfsmittel handelt es sich in den meisten Fällen um einen sogenannten Wiedereinsatz. Der Grund hierfür ist, dass ein Großteil der Hilfsmittel im Besitz der Krankenkassen sind und uns diese zur Verfügung gestellt werden. Damit nicht für jede Versorgung ein neues Hilfsmittel gefertigt werden muss gibt die Krankenkasse ebenfalls Ware heraus, die zwar nicht neu, aber durch diverse Aufbereitungsverfahren garantiert einwandfrei ist. Diese Hilfsmittel werden nach dem Gebrauch bei uns im Haus desinfiziert, gereinigt und instandgesetzt, um für den nächsten Kunden wieder eingesetzt werden zu können.

  • Selbstverständlich, einfach hier klicken: Gebrauchsanweisungen

    Sollten Sie dort keine Gebrauchsanweisung für Ihr Hilfsmittel finden schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@frohn-gesundheit.de

Ihre Frage war nicht dabei? Wir antworten Ihnen umgehend!